BDZBezirksverband HessenGewerkschaftlicher RechtsschutzAntrag stellen

BDZ Bezirksverband Hessen

Gewerkschaftlicher
Rechtsschutz.

Als BDZ-Mitglied stehen Ihnen die Juristinnen und Juristen der dbb Dienstleistungszentren zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Gericht. Stellen Sie Ihren Antrag hier online: Fragen beantworten, Unterlagen hochladen, fertig.

Antrag jetzt starten →Dauer: ca. 10 Minuten · Formular wird automatisch erzeugt

Zwei Arten von Rechtsschutz

Beratungsrechtsschutz

Was?
Rechtliche Erstberatung durch Juristinnen und Juristen der dbb Dienstleistungszentren.
Wann?
Bei rechtlichen Fragen rund um Ihr Dienst- oder Arbeitsverhältnis.
Wohin?
Antrag an den Bezirksverband Hessen.

Verfahrensrechtsschutz

Was?
Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren – jede über die Beratung hinausgehende Vertretung nach außen, ggf. schon im Widerspruchsverfahren.
Wann?
Wenn ein Rechtsstreit anhängig ist oder werden soll bzw. eine Vertretung nach außen erforderlich oder gewünscht ist.
Wohin?
Antrag an die Bundesgeschäftsstelle.

Fristen beachten

Rechtsschutz immer rechtzeitig beantragen – insbesondere bei laufenden Klage- und Widerspruchsfristen droht sonst Rechtsverlust. In dringenden Fällen zunächst die Bundesgeschäftsstelle kontaktieren (Tel. 030 863 24 76 43), damit eine telefonische Beratung veranlasst werden kann.

Schritt für Schritt zum Rechtsschutz

  1. 1

    Beratungsrechtsschutz beantragen

    Antrag online ausfüllen und an den Bezirksverband Hessen senden. Wichtig: Schon jetzt eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung und alle relevanten Unterlagen beifügen, um später keine Zeit zu verlieren.

  2. 2

    Beratung durch dbb-Juristinnen und -Juristen

    Nach Prüfung vermittelt der Bezirksverband die Beratung durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum. Die Juristinnen und Juristen nehmen unaufgefordert Kontakt mit Ihnen auf.

  3. 3

    Ggf. Verfahrensrechtsschutz beantragen

    Wird ein gerichtliches Verfahren oder eine Vertretung nach außen erforderlich, stellen Sie den Antrag auf Verfahrensrechtsschutz an die Bundesgeschäftsstelle. Die Bundesleitung entscheidet auf Grundlage der Erstberatung.

  4. 4

    Beauftragung des dbb Dienstleistungszentrums

    Bei Gewährung wird das regional zuständige dbb Dienstleistungszentrum beauftragt. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen in ständigem Austausch mit Ihnen.

Voraussetzungen für die Rechtsschutzgewährung

  • Aktive BDZ-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Entstehung der Rechtsschutzangelegenheit
  • Unmittelbarer Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit
  • Rechtsgebiet: Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- oder Arbeitsrecht sowie gewerkschaftliche Tätigkeit
  • Hinreichende Erfolgsaussichten (bei Verfahrensrechtsschutz)
  • Kein Missverhältnis zwischen Aufwand und Rechtsschutzziel (keine Bagatellsachen)
  • Kein Rechtsschutz durch Dritte (z. B. private Rechtsschutzversicherung oder Dienstherr)
  • Rechtzeitige Antragstellung – nachträgliche Kostenübernahme ist ausgeschlossen
  • Anerkennung der Rechtsschutzrichtlinien des BDZ

Bereit? Ihr Antrag dauert nur wenige Minuten.

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